Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die von einer GmbH getätigten Sponsoringaufwendungen an einen gemeinnützigen Verein als vollständig abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen sind und nicht als Spenden gelten.Das Gericht stützte sich dabei auf die Tatsache, dass der Verein eine Gegenleistung in Form von Öffentlichkeitsarbeit und der Erlaubnis erbrachte, das Sponsoring zu Werbezwecken zu nutzen. Dieses Urteil unterstreicht, dass diese Aufwendungen auf geschäftliche Vorteile wie
Für ein Fahrzeug, das ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurde, kann es keine Vorsteuerkorrektur geben. Allerdings gibt es für nachträglich eingebaute Bestandteile einen eigenen Berichtigungszeitraum. Gemäß § 15a Abs. 3 UStG kann eine Berichtigung der Vorsteuer auch dann in Betracht kommen, wennein Wirtschaftsgut in ein anderes Wirtschaftsgut eingeht oderan einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird.Mehrere Einbauten und sonstige Leistungen werden zu einem Berichtigungsobjekt
Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zahlen grundsätzlich bei einer Beschäftigung im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil in Höhe von 3,6 % des Verdienstes (13,6 % bei einer Beschäftigung im Privathaushalt). Beschäftigte können auf die Zahlung des Eigenanteils auch verzichten. Sie verzichten damit aber auch auf vollwertige Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Dafür stellen sie einen Antrag auf Befreiung von der
Das Finanzgericht hat es abgelehnt, ein Wohnmobil als Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen, wenn das Wohnmobil auch für Fahrten zwischen der Hauptwohnung und erster Tätigkeitstätte genutzt wird.Praxis-Beispiel:Der Kläger argumentierte, dass das Wohnmobil die Mindestanforderungen für eine Wohnung am Arbeitsplatz erfülle, da es über eine konstante Platzierung sowie vollständige Wohnfunktionen wie Schlaf-, Koch- und Sanitärbereiche verfüge. Der
Kosten für einen Stellplatz, die der Arbeitnehmer selbst trägt, mindern nicht den geldwerten Vorteil, der ihm aus der unentgeltlichen Kfz-Überlassung für Privatfahrten zufließt.Praxis-Beispiel:Die Klägerin überlässt ihren Arbeitnehmern Firmenwagen auch zur privaten Nutzung. Kosten der Arbeitnehmer für das Anmieten von Garagen- und Einstellplätzen übernimmt sie gemäß der betrieblichen "Firmenwagenregelung" nicht. Da aber im Umfeld der Büroräume der Klägerin öffentliche Parkplätze nur in geringer
Sachzuwendungen sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Vorteil zuwendet, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Es muss sich also um einen Vorteil handeln, bei dem es sich um eine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers handelt. Bei einer Zuwendung an den Arbeitnehmer, die aufgrund anderer Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bewirkt wird, liegt
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage festgesetzt, nach der das Statistische Bundesamt die Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke ermitteltet. Diese beruhen auf Erfahrungswerte und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wurde ab dem 1.1.2026 unbefristet auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz gilt allerdings nur für Speisen, nicht aber für Getränke. Gastronomiebetriebe müssen daher in ihren Bewirtungsquittungen bzw. -rechnungen das, was der Gast verzehrt, nach Steuersätzen getrennt ausweisen.Diese Trennung ist regelmäßig nicht möglich, wenn der Gastronomiebetrieb Kombinationsangebote aus Speisen und Getränken anbietet, wie z.
Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freie oder verbilligte Verpflegung, muss er diesen geldwerten Vorteil mit den Werten der Sozialversicherungsentgeltverordnung als Arbeitslohn ansetzen. Die bundeseinheitlichen Werte für freie Kost, deren jeweiligen Sachbezugswert jährlich vom Bundesarbeitsministerium in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt werden, betragen für 2026 für ein Frühstück2,37 €ein Mittagessen4,57 €ein Abendessen4,57 €die volle Verpflegung11,50 €Nach § 8
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehen kann.Praxis-Beispiel:Der mit seiner Hauptwohnung in Niedersachsen ansässige Kläger unterhielt in Hamburg aus beruflichem Anlass eine angemietete Zweitwohnung. Der monatliche Wohnungsmietzins inklusive Nebenkosten lag über dem Betrag

