• 30. April 2026Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine

  • 24. April 2026Sonstiges

    Die Thüringer Finanzverwaltung hat eine Task Force zur Besteuerung von Influencern gegründet. Ziel ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen. Schon heute sind in Thüringen 516 hauptberufliche Influencer steuerlich erfasst. Insbesondere bei nebenberuflich tätigen Social-Media-Akteuren verspricht man sich von der Task Force einiges, weil die Dunkelziffer offenbar hoch ist. Die Finanzverwaltung

  • 2. April 2026Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine

  • 5. März 2026Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wennbei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),bei Zahlung mit Scheck

  • 30. Januar 2026Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wennbei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),bei Zahlung mit Scheck

  • 2. Januar 2026Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.Für den Monat Dezember 2025:Art der AbgabeAbgabe- und FälligkeitsterminUmsatzsteuer-Voranmeldungmonatliche AbgabeAbgabe mit Dauerfristverlängerung12.01.202610.02.2026Zusammenfassende Meldung26.01.2026Sozialversicherung29.12.2025Lohnsteuer-Anmeldung12.01.2026Für den Monat Januar 2026:Art der AbgabeAbgabe- und FälligkeitsterminUmsatzsteuer-Voranmeldungmonatliche AbgabeAbgabe mit

  • 19. Dezember 2025Sonstiges

    Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals zu den Voraussetzungen geäußert, die einen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Finanzbehörde aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen betreffen.Praxis-Beispiel:Der Steuerpflichtige machte geltend, dass das Finanzamt gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen habe. Er machte daher unmittelbar beim Finanzgericht einen Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend. Das Finanzgericht wies die Klage

  • 12. Dezember 2025Sonstiges

    Das BMF-Schreiben vom 17. März 2022 zur Unterstützung für Ukraine Geschädigte wird erneut, bis zum 31. Dezember 2026, verlängert. Es handelt ich um folgende Unterstützungen:Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen: Als Nachweis der Zuwendungen reicht der Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung, z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking, wenn die Zahlung zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Konto

  • 5. Dezember 2025Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.Für den Monat November 2025:Art der AbgabeAbgabe- und FälligkeitsterminUmsatzsteuer-Voranmeldungmonatliche AbgabeAbgabe mit Dauerfristverlängerung10.12.202512.01.2026Zusammenfassende Meldung29.12.2025Sozialversicherung26.11.2025Lohnsteuer-Anmeldung10.12.2025 Für den Monat Dezember 2025:Art der AbgabeAbgabe- und FälligkeitsterminUmsatzsteuer-Voranmeldungmonatliche AbgabeAbgabe mit

  • 31. Oktober 2025Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat Oktober 2025: Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin Umsatzsteuer-Voranmeldung monatliche Abgabe Abgabe mit Dauerfristverlängerung 10.11.2025 10.12.2025 Zusammenfassende Meldung 25.11.2025 Sozialversicherung (28.) 29.10.2025 Lohnsteuer-Anmeldung 10.11.2025 Für den