Es gibt weder für eine Einzelpraxis noch für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis eine vorgegebene feste Anzahl angestellter Ärzte, bei deren Überschreitung automatisch eine Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb erfolgt. Praxis-Beispiel: Das Finanzamt stufte eine GbR, die in den Jahren 2015-2020 eine Zahnarztpraxis betrieb, aufgrund der Anzahl der fest angestellten Ärzte als Gewerbebetrieb ein. Neben den Gesellschafter-Zahnärzten waren in den Streitjahren 5 bis 6
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine
Die Thüringer Finanzverwaltung hat eine Task Force zur Besteuerung von Influencern gegründet. Ziel ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen. Schon heute sind in Thüringen 516 hauptberufliche Influencer steuerlich erfasst. Insbesondere bei nebenberuflich tätigen Social-Media-Akteuren verspricht man sich von der Task Force einiges, weil die Dunkelziffer offenbar hoch ist. Die Finanzverwaltung
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wennbei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),bei Zahlung mit Scheck
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wennbei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),bei Zahlung mit Scheck
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.Für den Monat Dezember 2025:Art der AbgabeAbgabe- und FälligkeitsterminUmsatzsteuer-Voranmeldungmonatliche AbgabeAbgabe mit Dauerfristverlängerung12.01.202610.02.2026Zusammenfassende Meldung26.01.2026Sozialversicherung29.12.2025Lohnsteuer-Anmeldung12.01.2026Für den Monat Januar 2026:Art der AbgabeAbgabe- und FälligkeitsterminUmsatzsteuer-Voranmeldungmonatliche AbgabeAbgabe mit
Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals zu den Voraussetzungen geäußert, die einen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Finanzbehörde aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen betreffen.Praxis-Beispiel:Der Steuerpflichtige machte geltend, dass das Finanzamt gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen habe. Er machte daher unmittelbar beim Finanzgericht einen Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend. Das Finanzgericht wies die Klage
Das BMF-Schreiben vom 17. März 2022 zur Unterstützung für Ukraine Geschädigte wird erneut, bis zum 31. Dezember 2026, verlängert. Es handelt ich um folgende Unterstützungen:Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen: Als Nachweis der Zuwendungen reicht der Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung, z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking, wenn die Zahlung zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Konto


