Heil­behand­lungen im Bereich der Human­medizin, die im Rahmen der Ausübung von ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, setzen kein Vertrauensverhältnis zwischen dem Behandelnden und dem Patienten voraus.

Das Kriterium zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Befreiungstatbestände der EU-Richtlinie hängt weniger von der Art der Leistung ab als von dem Ort ihrer Erbringung. Diese bezieht sich auf Leistungen, die in Krankenhäusern erbracht werden und auf Leistungen, die außerhalb von Krankenhäusern erbracht werden. Das Entscheidende ist jedoch, dass die darin vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer nicht von der Voraussetzung abhängt, dass die betreffende Heilbehandlungsleistung im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Behandelnden erbracht wird. Das bedeutet, dass die Leistungen, die von einem Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik erbracht werden, regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit sind. In Abschnitt 4.14.1 u. 4 UStAE wird zwar das Urteil des EuGH zitiert. Die Konsequenz, dass generell von einer Steuerbefreiung auszugehen ist, werden im UStAE aber nicht deutlich herausgestellt.

Aber! Bei der ertragsteuerlichen Betrachtung ändert sich nichts, weil das Urteil des EuGH sich ausschließlich auf die EU-Richtlinien zur Umsatzsteuer bezieht.

Categories: Umsatzsteuer

ähnliche Beiträge

  • Mit der pauschalen Zurückweisung eines Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 BewG - unter Hinweis auf einen später erzielten höheren Kaufpreis - verletzt des Finanzgerichts seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO). Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts: Weist der Steuerpflichtige bei der

  • 9. Oktober 2026Umsatzsteuer

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Frühstücksleistungen, der Zugang zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen an Hotelgäste nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Grundlage: Der BFH hatte am 10.1.2024 den EuGH angerufen, um zu klären, ob und welche zusätzlichen Hotelleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Bei den nunmehr vorliegenden BFH-Urteilern handelt sich hier um Nachfolgeentscheidungen zu dem Urteil des EuGH vom

  • Zum 1.1.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze 2027 für Minijobs. Arbeitgeber sowie Minijobber müssen wissen, was ab 2027 zu beachten ist. Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen. Die Verdienstgrenze im Minijob wird 2027 bei 633 € monatlich liegen. Damit erhöht sich die jährliche Verdienstgrenze auf 7.596

  • 2. Oktober 2026Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine