• 17. Januar 2025Umsatzsteuer

    Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei Kleinunternehmern, die zur Regelbesteuerung wechseln und umgekehrt, liegt eine Änderung der Verhältnisse vor. Es kann daher eine Vorsteuerberichtigung in Betracht kommen, wenn die Bagatellgrenze von 1.000 € überschritten wird und auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Bei einem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers. Praxis-Beispiel: Ein

  • 10. Januar 2025Verfahrensrecht

    Wer aufgrund der Abrechnung eines Bescheids des Finanzamts insgesamt weniger als 3 € zu zahlen hat, kann diese Kleinbeträge unabhängig von ihrer Fälligkeit erst dann entrichten, wenn unter derselben Steuernummer Ansprüche von insgesamt mindestens 3 € fällig werden. Diese Beträge können zusammen mit der nächsten Zahlung an das Finanzamt entrichten werden. Bei der Zahlung sind die Steuernummer und der Verwendungszweck für diesen Betrag

  • 10. Januar 2025Einkommensteuer

    Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzu-reichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern ein neues Muster bereit, das mit dem BMF-Schreiben veröffentlicht wird. Zum 1. Januar 2025 wurden die bisherigen

  • Auf Antrag wird eine Stundung bis zu zehn Jahre gewährt, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitzes aufbringen kann. Diese Stundungsregelung ist auf sämtliche Fälle ausgeweitet worden, in denen Grundbesitz zu Wohnzwecken genutzt wird. Die neue Regelung erfasst insbesondere nun auch Fälle, in denen das vom Erblasser oder Schenker genutzte Grundstück nach dem Erbfall oder der Schenkung zu Wohnzwecken

  • 3. Januar 2025Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Hinweis: Dauerfristverlängerungen müssen jährlich erneuert werden. Für den Monat Dezember 2024: Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin Umsatzsteuer-Voranmeldung monatliche Abgabe Abgabe mit Dauerfristverlängerung 10.01.2025 10.02.2025 Zusammenfassende

  • 3. Januar 2025Einkommensteuer

    Für Jahre ab 2025 gilt, dass ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen nur durch Banküberweisung anerkannt wird. Soweit bisher auch andere Zahlungswege zugelassen waren, wie z. B. die Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten, ist dies ab 2025 nicht mehr zulässig. Nachweiserleichterungen können nur nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (etwa im Falle eines Krieges) im Wohnsitzstaat der

  • 3. Januar 2025Einkommensteuer

    Gesetzliche Krankenkassen gewähren auf der Grundlage von § 65a SGB V Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung dieser Geldprämien war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Um eine verwaltungsintensive Aufteilung - insbesondere in Fällen pauschaler Ausgestaltung der Bonusmodelle - im Einzelfall zu vermeiden, wurde im Wege einer Verwaltungsregelung eine Vereinfachungsregelung geschaffen

  • 3. Januar 2025Aktuell

    Das Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat, enthält Erhöhungen für die Jahre 2025 und 2026 für die steuerliche Freistellung des Existenzminimums, das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Die anderen, ursprünglich vorgesehen Gesetzesänderungen im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes wurden nicht umgesetzt. Wie z. B. die umstrittene Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Das Gesetzesvorhaben in

  • 20. Dezember 2024Gewinnermittlung

    Allein die tatsächliche Möglichkeit des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft (hier: eine Wohnimmobilie) privat nutzen zu können (hier: zu eigenen Wohnzwecken), führt für sich genommen beim Gesellschafter noch nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann allerdings anzunehmen sein, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter ein betriebliches Wirtschaftsgut

  • Die Bundesregierung hat, entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission, die Mindestlohnhöhe ab dem 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde festgelegt: Die Minijob-Grenze ist dynamisch, weil sie an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist Das bedeutet, dass die Verdienstgrenze sich immer erhöht, wenn der Mindestlohn steigt. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1.1.2025 entsprechend auf 556 € im Monat