
Ein Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind, das sich nicht in Ausbildung befindet, besteht nur dann, wenn das Kind sich nachweislich und ernsthaft bemüht, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die bloße Behauptung, das Kind sei bereit, eine Ausbildung aufzunehmen, reicht nicht aus. Es sind vielmehr objektive Nachweise erforderlich, wie z. B. Bewerbungen bei Ausbildungsbetrieben oder die Meldung als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit. Schwierigkeiten, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, entbinden Kinder nicht von der Pflicht, solche Nachweise zu erbringen.
Praxis-Beispiel:
Der Sohn des Klägers hatte seine vorherige Ausbildung beendet und sich als arbeitssuchend gemeldet, allerdings ohne sich gezielt um einen neuen Ausbildungsplatz zu bemühen. Es lagen keine Nachweise (wie z. B. dokumentierte Bewerbungsschreiben) vor, die belegen konnten, dass er ernsthaft daran gearbeitet hat, eine Ausbildung wieder aufzunehmen. Die Kindergeldkasse lehnte die Gewährung von Kindergeld ab, weil sie die verschiedenen Tätigkeiten, die der Sohn im Hotel- und Gastronomiebereich ausübte, als rein arbeitsorientiert und nicht als Teil einer Berufsausbildung eingestuft hat.
Der BFH hat entschieden, dass die Familienkasse zu Recht den Kindergeldanspruch aufgehoben und die bereits gezahlten Beträge zurückgefordert hat. Die objektiven Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld, wie er im Gesetz festgelegt ist, waren nicht erfüllt. Der Verweis auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde vom BFH zurückgewiesen, da die Pandemie keine Ausnahme von der Nachweispflicht rechtfertigt. Des Weiteren wurden keine rechtlich relevanten Versäumnisse oder Fehler in der Entscheidung des Finanzgerichts festgestellt.
Der Bundesfinanzhof bestätigt das Prinzip, dass auch bei einem ausdrücklichen vereinbarten vertraglichen Privatnutzungsverbot mit dem alleinigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer die Vermutung besteht, dass er einen Firmenwagen, der ihm zur Verfügung gestellt wird, auch privat nutzt. Diese Vermutung basiert auf der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein solcher Firmenwagen, wenn keine organisatorischen Einschränkungen getroffen oder kein Fahrtenbuch geführt
Den Pauschbetrag für Erbfallkosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Dieser Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer ist nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt. Praxis-Beispiel: Die Erblasserin lebte in Großbritannien und wurde von ihrem ebenfalls in Großbritannien lebenden Bruder beerbt. Die in Deutschland lebende Klägerin erhielt ein
Der Referentenentwurf (Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht) des Bundesfinanzministeriums sieht neben den geplanten Regelungen zur Kassenpflicht weitere Änderungen zur Digitalisierung und Modernisierung des Steuerrechts vor. Betroffen sind unter anderem die steuerlichen Vorgaben für Wegstreckenzähler bei Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr. Darüber hinaus sollen die Aufbewahrung und Digitalisierung von Eröffnungsbilanzen und
Das Bundesfinanzministerium hat einen neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts veröffentlicht. Der Entwurf setzt unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer Kassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 € (ab dem 1.1.2027) sowie die Abschaffung der bisherigen papierhaften Belegausgabepflicht (zum 1.1.2028) um.


