Steuerfreie Zuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung zur Krankenversicherung mindern die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge eines Rentners. Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung sind als "andere Leistungen" steuerfrei. Sie können deshalb keine "negative Sonderausgaben" sein. Praxis-Beispiel: Der Kläger bezog Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da er privat kranken- und pflegeversichert ist, erhielt er
Seit 2020 bzw. 2021 durften bestimmte Verluste aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG nur in Höhe von 20.000 € mit Gewinnen aus Kapitalanlagen ausgeglichen werden. Hierbei handelte es sich um Verluste aus Termingeschäften (2021) sowie um Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung oder aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter (2020). Nicht verrechenbare Verluste, konnten ins Folgejahr
Das Finanzgericht Münster hat darüber entschieden, ob und inwieweit Reisekosten, Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Kosten aufgrund der gemischten (betriebsbezogenen und privaten) Veranlassung vollständig oder anteilig abziehbar sind, da bei den Gesellschaftern der betroffenen GbR sowohl
Das Finanzgericht hat entschieden, dass Ausgaben für eine Bestattungsvorsorge nicht als "außergewöhnliche Belastungen" gemäß § 33 EStG anerkannt werden können. Praxis-Beispiel: Der Kläger machte einen Betrag von 6.500 € als außergewöhnliche Belastung geltend, die er im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags gezahlt hatte. Nach seiner Auffassung seien diese Aufwendungen steuerlich abzugsfähig, weil
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften) unterliegen der Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um die Veräußerung von privaten Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Private Veräußerungsgeschäfte werden allerdings steuerlich nicht erfasst, wenn es sich um die
Der Investitions-Booster der Bundesregierung ist verabschiedet. Es ergeben sich folgende Änderungen: Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer ist immer zu 100% betrieblich. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung. Bei Elektrofahrzeugen mit einem
Der Investitions-Booster der Bundesregierung ist verabschiedet. Es ergeben sich für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen folgende Änderungen: Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die
Das BMF hat zu der Frage, ob eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, die auf Nebengebäuden montiert sind, wie folgt Stellung genommen: Nach § 35a Absatz 3 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20%, höchstens um 1.200 €. Die Handwerkerleistung muss in
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die vom Steuerpflichtigen vorgeschlagene kürzere Restnutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes ausreichend nachgewiesen wurde und für die Berechnung der Abschreibungen (AfA) herangezogen werden darf. Der wesentliche Streitpunkt war, ob das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten, das eine Restnutzungsdauer von 23 Jahren festlegte, die Anforderungen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erfüllte. Praxis-Beispiel: Der
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2019 über mehrere Verfassungsbeschwerden entschieden, bei denen es darum ging, ob es gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt, wenn Aufwendungen für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Das BVerfG hat entschieden, dass die derzeit bestehenden Regelungen verfassungsgemäß sind. Es verstößt also nicht gegen das

