• 7. November 2025Gewinnermittlung

    Unternehmer können Kosten für Verpflegung anlässlich einer Geschäftsreise steuerlich absetzen. Ertragsteuerlich dürfen jedoch nicht die tatsächlichen Verpflegungskosten geltend gemacht werden, sondern nur die gesetzlich festgelegten Pauschalen. Ein Vorsteuerabzug aus diesen Verpflegungspauschalen ist nicht möglich. Allerdings darf der Unternehmer die Vorsteuer aus den tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn ihm Rechnungen bzw. Kleinbetragsrechnungen

  • 7. November 2025Einkommensteuer

    Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist steuerpflichtig, wenn er innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb erfolgt. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist der Veräußerungsgewinn allerdings steuerfrei, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1

  • Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein E-Bike zur Verfügung, das er auch privat nutzen kann, muss der Arbeitgeber den privaten Nutzungsanteil nur dann als geldwerten Vorteil erfassen, wenn das E-Bike als Kfz einzustufen ist. Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist kein geldwerter Vorteil zu erfassen, wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung als geldwerten Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Ob ein E-Bike als Fahrrad oder Kfz einzustufen

  • 7. November 2025Gewinnermittlung

    Aus ertragsteuerlicher Sicht teilen Unfallkosten das Schicksal der Fahrt oder Reise, bei der sich der Unfall ereignet hat. Findet der Unfall also auf einer privaten Fahrt statt, sind die Kosten, soweit sie nicht von einer Versicherung abgedeckt werden, ohne Gewinnauswirkung zu erfassen. Bei einem Unfall auf einer betrieblichen Fahrt, sind die mit dem Unfall zusammenhängenden Kosten den betrieblichen Kfz-Kosten zuzurechnen. Im Gegensatz hierzu sind bei der Umsatzsteuer die Unfallkosten

  • 31. Oktober 2025Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat Oktober 2025: Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin Umsatzsteuer-Voranmeldung monatliche Abgabe Abgabe mit Dauerfristverlängerung 10.11.2025 10.12.2025 Zusammenfassende Meldung 25.11.2025 Sozialversicherung (28.) 29.10.2025 Lohnsteuer-Anmeldung 10.11.2025 Für den

  • 31. Oktober 2025Umsatzsteuer

    Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt, wenn sie von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet

  • 31. Oktober 2025Einkommensteuer

    Ein Elternteil, der mit seinem Kind in Deutschland lebt und keine ausländischen Familienleistungen erhält hat Anspruch auf das volle deutsche Kindergeld hat, einschließlich eines Kinderbonus in Höhe von 150 €. Praxis-Beispiel: Die Klägerin hat in ihrem Antrag auf Kindergeld angegeben, dass der Kindsvater Soldat in der britischen Armee sei, und keinerlei britische Leistungen für das Kind bezogen habe. Hierzu legte die Klägerin ein Schreiben der britischen

  • 31. Oktober 2025Einkommensteuer

    Das BMF hat gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026 bekanntgegeben. Diese wurden nach der Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5% errechnet. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich

  • 24. Oktober 2025Einkommensteuer

    Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands. Praxis-Beispiel: Der Klägerin gehörte ein vermietetes Einfamilienhaus. Nachdem sie sich zum Abriss des

  • Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Praxis-Beispiel: Der Kläger und seine Ehefrau gründeten durch notariell beurkundeten Vertrag eine GbR, an der beide als Gesellschafter zu je ½ beteiligt waren. Die Ehefrau war Alleineigentümerin eines mit einem Wohnhaus