
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine vom niederländischen „Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds“ gezahlte Altersrente im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil anzusetzen ist.
Praxis-Beispiel:
Das Finanzgericht hatte darüber zu entscheiden, ob eine Altersrente von einem niederländischen Pensionsfonds im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil in Höhe von 70% oder lediglich mit dem Ertragsanteil in Höhe von 18% der Pension zu berücksichtigen ist. Der Kläger wohnt in Deutschland und ist niederländischer Staatsangehöriger. Er war in der Vergangenheit als Berufssoldat beim niederländischen Verteidigungsministerium beschäftigt und ist mittlerweile im Ruhestand. Er bezieht u.a. eine Pension von einem niederländischen Pensionsfonds („Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds“). Das deutsche Finanzamt war der Ansicht, dass bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes (= sog. Progressionsvorbehalt) die Pension mit dem Besteuerungsanteil und nicht lediglich mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen ist.
Das Finanzgericht folgte der Auffassung der Finanzverwaltung und wies die Klage ab. Die Pensionszahlungen sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ausschließlich in den Niederlanden steuerbar. Gleichwohl sind diese Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Besteuerung nach deutschem Einkommensteuerrecht zu berücksichtigen. Bei den Zahlungen handelt es sich um eine niederländische betriebliche Altersversorgung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Das Finanzgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Alterseinkünfte bei rechtsvergleichender Qualifizierung als Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzusehen seien. Es vergleicht die wesentlichen Charakteristika dieser Einkünfte im System der deutschen Altersversorgung mit jenen des niederländischen drei Säulen- bzw. Schichten-Systems und folgt damit zugleich der entsprechenden Einordnung durch die Sozialgerichtsbarkeit.
Hinweis: Der BFH hat bereits entschieden, wann eine ausländische Altersrente als eine Rente im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG vergleichbar angesehen werden kann. Diese Entscheidungen sind bisher zu den dänischen bzw. schweizerischen Altersrenten ergangen. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vergleichbarkeit mit einer niederländischen Rente liegt dagegen noch nicht vor. Das Finanzgericht hat daher die Revision zugelassen, die beim BFH unter dem Az. X R 14/25 anhängig ist.
Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines privaten Vermögensgegenstands, dass der Erwerber den Kaufpreis in Teilzahlungen erbringt und diese in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen, ist von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen, wenn die in der Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird. Praxis-Beispiel: Die Verkäufer hatten ihrer Tochter eine
Der Bundesrat hat dem „neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht“ zugestimmt, sodass nun unter anderem die folgenden Änderungen in Kraft treten können. Gewerbesteuer-Mindesthebesatz Ab dem Erhebungszeitraum 2027 wird in § 16 Ab. 4 Satz 2 GewStG der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200% auf 280% angehoben. Damit sollen rein steuermotivierte Unternehmensverlagerungen und die damit verbundenen haushaltsschädigenden Wirkungen für
Ein Steuerpflichtiger kann für die Pflege eines nahen Angehörigen (z. B. der Eltern) anstelle der tatsächlichen Aufwendungen einen Pflegepauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§ 33b Abs. 6 EStG). Voraussetzung ist unter anderem, dass der Steuerpflichtige die Pflege entweder in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt und dafür keine Zahlungen erhält. Der Pflegepauschbetrag
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine vom niederländischen „Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds“ gezahlte Altersrente im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil anzusetzen ist. Praxis-Beispiel: Das Finanzgericht hatte darüber zu entscheiden, ob eine Altersrente von einem niederländischen Pensionsfonds im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil in Höhe von 70% oder lediglich mit dem Ertragsanteil in

