
Scheidet durch höhere Gewalt oder aufgrund (bzw. zur Vermeidung) eines behördlichen Eingriffs ein Wirtschaftsgut aus dem Anlage- oder Betriebsvermögen aus, so werden stille Reserven aufgelöst, wenn die Leistungen der Versicherung höher sind als der Buchwert des Wirtschaftsguts.
Die gewinnerhöhende Aufdeckung stiller Reserven und somit eine Gewinnerhöhung kann vermieden werden, wenn der Unternehmer ein Ersatzwirtschaftsgut erwirbt. Der Buchwert ist gewinnmindernd auszubuchen. Erstattungen einer Versicherung werden auf das Konto "Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen" gebucht. Steuerlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeiten, die stillen Reserven auf die Anschaffungskosten eines Ersatzwirtschaftsguts zu übertragen, um die Aufdeckung und damit die Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden. Erfolgt die Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts nicht im selben Jahr, kann der Unternehmer eine steuerfreie Rücklage bilden.
Praxis-Beispiel:
Durch ein Hochwasser sind Büromaschinen eines Unternehmers so beschädigt worden, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Der Unternehmer hat neue Geräte für 20.000 € zuzüglich 3.800 € Umsatzsteuer gekauft. Die Büromaschinen hatten noch einen Buchwert von 6.000 €. Die Versicherung hat einen Betrag von 10.000 € erstattet. Die stillen Reserven, die durch die Zahlung der Versicherung aufgedeckt wurden, können steuerlich auf die Anschaffungskosten der neuen Büromaschinen übertragen werden. Die Abwicklung sieht wie folgt aus:
| Buchwert der Büromaschinen | 6.000 € |
| Erstattung der Versicherung | 10.000 € |
| aufgedeckte stille Reserven | 4.000 € |
| Anschaffung neuer Büromaschinen | 20.000 € |
| abzüglich stiller Reserven | 4.000 € |
| Bemessungsgrundlage für die Abschreibung der neuen Büromaschinen = |
16.000 € |
Wenn die Erstattung vor der Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts erfolgt, darf in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven eine steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist. Das gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Die Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch fortgeführt werden, wenn der Unternehmer seine Gewinnermittlungsart wechselt. Die Nachholung der Rücklage für Ersatzbeschaffung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist nicht zulässig. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, die stillen Reserven in eine Rücklage einzustellen, damit eine zukünftige Ersatzbeschaffung begünstigt wird.
Voraussetzungen: Verkauft oder entnimmt der Unternehmer ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, muss er grundsätzlich die dabei aufgedeckten stillen Reserven versteuern. Scheidet das abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens aber infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, brauchen die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort versteuert zu werden. Es kommt zu einer zeitlichen Streckung der Versteuerung.
Voraussetzung ist, dass
- ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens (Anlage- oder Umlaufvermögen) durch höhere Gewalt oder durch behördlichen Eingriff (oder zur Vermeidung eines solchen Eingriffs) gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und
- ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut innerhalb einer bestimmten Frist angeschafft wird und
- das Wirtschaftsgut wegen der Abweichung von der Handelsbilanz in ein besonderes laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen wird.
Werden beim unfreiwilligen Ausscheiden stille Reserven aufgedeckt, können diese steuerlich auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Höhere Gewalt liegt vor, wenn das Wirtschaftsgut infolge von Elementarereignissen aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, zum Beispiel aufgrund von Brand, Sturm, Hagelschlag, Explosion, Erdbeben oder Überschwemmung. Von höherer Gewalt ist auch bei anderen unabwendbaren Ereignissen, wie z. B. bei Diebstahl oder einem unverschuldeten Unfall auszugehen. Fälle eines behördlichen Eingriffs sind z. B. Maßnahmen zur Enteignung oder Inanspruchnahme für Verteidigungszwecke. Außerdem ist von höherer Gewalt auszugehen, wenn kurze Zeit nach Fertigstellung eines Gebäudes dieses aufgrund erheblicher Baumängel wieder abgerissen werden muss.
Das Ersatzwirtschaftsgut muss nicht nur funktionsgleich mit dem ausgeschiedenen Wirtschaftsgut sein, sondern auch tatsächlich funktionsgleich genutzt werden. Das Wirtschaftsgut muss in demselben Betrieb angeschafft werden, aus dem das andere Wirtschaftsgut ausgeschieden ist. Das gilt nur dann nicht, wenn durch die Enteignung oder höhere Gewalt eine Zwangslage entstanden ist, die den Fortbestand des bisherigen Betriebs selbst gefährdet oder beeinträchtigt.
Da eine Übertragung auf die Anschaffungskosten in der Handelsbilanz nicht möglich ist, sind die Anschaffungskosten in Handels- und Steuerbilanz mit unterschiedlichen Beträgen auszuweisen. Das bedeutet, dass diese auch über die Nutzungsdauer unterschiedlich hoch ausfällt.
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage festgesetzt, nach der das Statistische Bundesamt die Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke ermitteltet. Diese beruhen auf Erfahrungswerte und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur
Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freie oder verbilligte Verpflegung, muss er diesen geldwerten Vorteil mit den Werten der Sozialversicherungsentgeltverordnung als Arbeitslohn ansetzen. Die bundeseinheitlichen Werte für freie Kost, deren jeweiligen Sachbezugswert jährlich vom Bundesarbeitsministerium in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt werden, betragen für 2026 für ein Frühstück2,37 €ein Mittagessen4,57 €ein Abendessen4,57 €die volle Verpflegung11,50 €Nach § 8
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wurde ab dem 1.1.2026 unbefristet auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz gilt allerdings nur für Speisen, nicht aber für Getränke. Gastronomiebetriebe müssen daher in ihren Bewirtungsquittungen bzw. -rechnungen das, was der Gast verzehrt, nach Steuersätzen getrennt ausweisen.Diese Trennung ist regelmäßig nicht möglich, wenn der Gastronomiebetrieb Kombinationsangebote aus Speisen und Getränken anbietet, wie z.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehen kann.Praxis-Beispiel:Der mit seiner Hauptwohnung in Niedersachsen ansässige Kläger unterhielt in Hamburg aus beruflichem Anlass eine angemietete Zweitwohnung. Der monatliche Wohnungsmietzins inklusive Nebenkosten lag über dem Betrag

