Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wurde ab dem 1.1.2026 unbefristet auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz gilt allerdings nur für Speisen, nicht aber für Getränke. Gastronomiebetriebe müssen daher in ihren Bewirtungsquittungen bzw. -rechnungen das, was der Gast verzehrt, nach Steuersätzen getrennt ausweisen.

Diese Trennung ist regelmäßig nicht möglich, wenn der Gastronomiebetrieb Kombinationsangebote aus Speisen und Getränken anbietet, wie z. B. bei einem Brunch, Buffet oder All-Inclusive-Angebot. Die Finanzverwaltung lässt eine pauschale Aufteilung zu, wonach der Entgeltanteil, der auf die Getränke entfällt, mit 30% des Pauschalpreises angesetzt werden kann. Bei einem Pauschalpreis für Übernachtungen mit Frühstück kann der Entgeltanteil, der mit 19% anzusetzen ist, mit 15% des Pauschalpreises als Servicepauschale bzw. als Business-Package berechnet werden.

Konsequenz: Immer dann, wenn sich bei der Abgabe zu einem Gesamtpreis die Anteile von Speisen und Getränken nicht trennen lassen, kann der Getränkeanteil pauschal mit 30% angesetzt werden.

Praxis-Beispiel für die Zeit ab dem 1.1.2006:
Ein Unternehmer übernachtet während einer auswärtigen Tätigkeit zweimal in einem Hotel. Das Hotel berechnet ihm pro Übernachtung einen pauschalen Betrag von 120 €, in dem das Frühstück, die Überlassung des Parkplatzes, die Nutzung von Fitnessgeräten und des Internets enthalten ist. Der Hotelbetrieb darf wie folgt abrechnen:

Gesamtpreis (brutto) 120,00 € x 2 = 240,00 €
15% Business-Package – 36,00 €
Preis für Übernachtung und Frühstück, ohne Getränke 204,00 €
   
Preisanteil für das Frühstück  
Verpflegungspauschale 28 € x 20% = 5,60 € – 1,68 € =) –  3,92 €
(Getränkeanteil: 5,60 € x 30% = 1,68 €)  
Übernachtungskosten 200,08 €
   
Zusammenstellung der Leistungsbeschreibung  
Übernachtung brutto 7% USt 200,08 €
Frühstück ohne Getränke brutto 7% USt  3,92 €
Business-Package (Service-Pauschale) brutto 19% USt 36,00 €
insgesamt: 240,00 €
(im Business-Package sind die Getränke zum Frühstück
mit 5,60 € x 30% = 1,68 € enthalten)
 

Der Pauschalpreis von 240 € verteilt sich somit wie folgt:

Bezeichnung Bruttobetrag Nettobetrag Vorsteuer
Übernachtung 200,08 €  186,99 € 13,09 €
Frühstück (Speisen) 3,92 € 3,66 € 0,26 €
Frühstück (Getränke) 1,68 € 1,41 € 0,27 €
Nebenkosten 34,32 € 20,84 € 5,48 €

Hinweis: Nebenkosten können als Betriebsausgaben gebucht werden, wenn davon auszugehen ist, dass darin keine privaten Kosten z. B. für Pay-TV oder Massagen enthalten sind. Der Unternehmer kann die Vorsteuer aus den Kosten für das Frühstück als Vorsteuer geltend machen. Die Kosten (netto) bucht er als Privatentnahme, weil für die Verpflegung nur die Verpflegungspauschale angesetzt werden darf.

Categories: Umsatzsteuer

ähnliche Beiträge

  • 7. August 2026Umsatzsteuer

    Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, muss der Unternehmer den Steuerbetrag in seiner Rechnung berichtigen. Konsequenz ist, dass ebenfalls der Vorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt wurde, zu berichtigen ist. Das gilt nicht, soweit er durch die Änderung der Bemessungsgrundlage wirtschaftlich nicht begünstigt wird. Wird in diesen Fällen ein anderer Unternehmer durch die Änderung der

  • 7. August 2026Umsatzsteuer

    Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24.10.2013 - V R 31/12) ist ein Unternehmer, der der Sollbesteuerung unterliegt, bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 17 UStG wegen Uneinbringlichkeit berechtigt, soweit er seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen

  • Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfen sind zwei unterschiedliche Zahlungen an Arbeitnehmer, die auch unterschiedlich zu behandeln sind. Bei der Zahlung von Urlaubsgeld handelt es sich um Arbeitslohn, der unabhängig von seiner Höhe dem Lohnsteuerabzug und der Sozialversicherung unterliegt. Erholungsbeihilfen können bis zu einem Höchstbetrag mit 25% pauschal versteuert werden und bleiben insoweit beitragsfrei in der Sozialversicherung. Erholungsbeihilfen sind freiwillige

  • 31. Juli 2026Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine