
Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Altenteilleistungen
Der Kläger hatte im Rahmen eines notariellen Übergabevertrags den landwirtschaftlichen Betrieb übernommen und sich verpflichtet eine Altenteilwohnung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtete er sich zu Versorgungsleistungen, darunter die Übernahme von Nebenkosten und die Zahlung eines monatlichen Taschengelds. Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gegen Versorgungsleistungen übertragen, ist strittig, ob der Mietwert der Altenteilwohnung als Sonderausgaben abgezogen werden darf.
Praxis-Beispiel:
Ein Vater übertrug seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf seinen Sohn mit der Verpflichtung, dass dieser ihm lebenslänglich Versorgungsleistungen in Gestalt von Altenteilleistungen erbringt. Der Sohn machte in seiner Einkommensteuererklärung u.a. den Nutzungswert der Altenteilwohnung, an der sich der Vater ein dingliches Wohnrecht vorbehalten hatte, als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt lehnte den Sonderausgabenabzug des Mietwerts ab, weil bei der Wohnungsüberlassung an den Übergeber nach Auffassung der Finanzverwaltung nur die mit der Nutzungsüberlassung tatsächlich zusammenhängenden Aufwendungen anzusetzen sind. Hierzu gehörten insbesondere Aufwendungen für Sachleistungen wie Strom, Heizung, Wasser und Instandhaltungskosten, zu denen der Übernehmer aufgrund einer klaren und eindeutigen Bestimmung im Übertragungsvertrag verpflichtet ist.
Das Finanzgericht Nürnberg ist der Verwaltungsauffassung nicht gefolgt. Für das Realsplitting lässt die Rechtsprechung des BFH ausdrücklich zu, auch den Nutzungswert als Sonderausgabe abzuziehen (Urteil vom 16.6.2021, X R 3/20). In Anlehnung an die zum Realsplittung ergangene Rechtsprechung sieht das Finanzgericht in der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung eine "Naturalversorgungsleistung", die einer geldwerten Sachleistung (Ausgabe) gleichzusetzen ist.
Das Finanzgericht Nürnberg hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Die Revision wurde eingelegt und ist anhängig (Aktenzeichen beim BFH: X R 5/25). Fazit: Vergleichbare Fälle sollten unbedingt offengehalten werden.
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass das Finanzamt die Anzahl der Familienheimfahrten bei einer doppelter Haushaltsführung ausnahmsweise schätzen darf. Im Streitfall wurden Familienheimfahrten entgegen den zuvor gemachten Angaben mit einer Mitfahrgelegenheiten durchgeführt und bar bezahlt, weshalb die Nachweise nicht vorlagen. Praxis-Beispiel: Der Kläger hat bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht, dass er im Rahmen
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat die Rückforderung von Kindergeld in Fällen abgelehnt, in denen nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig Familienleistungen zu zahlen hat. Der Anspruch auf Familienleistungen ist nicht nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen hat. Das gilt
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn der Unternehmer die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Aus diesem Grund ist die Abgrenzung der Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, zu anderen Leistungen besonders wichtig. Konsequenz ist, dass der leistende Unternehmer Nettorechnungen ausstellen muss und in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hinweisen muss. Der
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung nicht zu aktivieren ist, solange das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist. Praxis-Beispiel: Die Klägerin hatte einer GmbH Grundstücke vermietet, auf denen sich im Eigentum der Mieterin befindliche Infrastruktur befand. Aus dem Rahmenmietvertrag ergab sich unter bestimmten Umständen die Verpflichtung der GmbH, diese Infrastruktur bei

