
Für ein Fahrzeug, das ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurde, kann es keine Vorsteuerkorrektur geben. Allerdings gibt es für nachträglich eingebaute Bestandteile einen eigenen Berichtigungszeitraum. Gemäß § 15a Abs. 3 UStG kann eine Berichtigung der Vorsteuer auch dann in Betracht kommen, wenn
- ein Wirtschaftsgut in ein anderes Wirtschaftsgut eingeht oder
- an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird.
Mehrere Einbauten und sonstige Leistungen werden zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst, wenn sie „im Rahmen einer Maßnahme“ ausgeführt werden.
Praxis-Tipp
Nach § 44 Abs. 1 UStDV findet eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs jedoch nur dann statt, wenn die Vorsteuer, die auf die Anschaffungskosten des eingebauten Wirtschaftsguts entfällt, mehr als 1.000 € beträgt. Zunächst ist jeder Gegenstand bzw. Bestandteil und jede sonstige Leistung für sich zu beurteilen. Werden aber gleichzeitig mehrere Bestandteile eingebaut und sonstige Leistungen erbracht, dann sind diese zu einer Maßnahme zusammenzufassen, sodass die Bagatellgrenze wesentlich schneller überschritten wird.
Praxis-Beispiel:
Ein Unternehmer hat im Jahr 2025 einen gebrauchten Pkw erworben, bei dem der Vorsteuerabzug nicht möglich war. Im Januar 2026 lässt er in seinen Pkw einen Austauschmotor für 5.000 € zuzüglich 950 € Umsatzsteuer und gleichzeitig ein fest installiertes Navigationssystem für 2.500 € zuzüglich 475 € Umsatzsteuer einbauen.
Die Umsatzsteuer aus diesen Vorgängen in Höhe von (950 € + 475 € =) 1.425 € macht er als Vorsteuer geltend. Er entnimmt das Fahrzeug zum 31.12.2026 mit dem Teilwert von 8.000 € aus dem Betriebsvermögen. Da die Bagatellgrenze überschritten wird, ist eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Von dem 5-jährigen Korrekturzeitraum ist am 31.12.2026 erst 1 Jahr (= 1/5) abgelaufen. Die Vorsteuer ist daher in Höhe von 4/5 zu korrigieren (1.425 € : 5 = 285 € × 4 = 1.140 €).
Anschaffungskosten werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Gebäuden ist die Abschreibung und damit auch die Nutzungsdauer durch gesetzlich festgelegte Prozentsätze festgelegt. Erhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen können hingegen sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Die Zuordnung zu den Instandhaltungsaufwendungen oder Anschaffungskosten hat also beachtliche Auswirkungen. Bei der Anschaffung eines Gebäudes ist innerhalb der ersten 3 Jahre die sogenannte Nichtaufgriffsgrenze
Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung, trotz der Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.03.2007, mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen
Die Aktivrente ist keine Rente, sondern ein Steuerfreibetrag, nach dem Arbeitslohn bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei ist. Der Freibetrag kann in Anspruch genommen werden kann, wenn jemanddie Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht hat undsozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden
Wenn sich bei einem volljährigen Kind, das sich in einem weiteren Abschnitt der beruflichen Ausbildung befindet, die Erwerbstätigkeit über die Unschädlichkeitsgrenze von 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit hinaus ausweitet, kann eine Änderung der Verhältnisse vorliegen, die eine Korrektur nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG rechtfertigt.Praxis-Beispiel:Ursprünglich hatte die Familienkasse das Kindergeld im Hinblick auf die vom Kind abgeschlossene Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement

