Newsfeed2025-08-04T13:57:42+01:00

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Höherer Abzug bei Kinderbetreuungskosten ab 2025

Kinderbetreuungskosten können ab 2025 zu 80%, höchstens jedoch bis 4.800 € je Kind (bis 2024: zu zwei Drittel, höchstens jedoch bis 4.000 € je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen

6. Dezember 2024|Categories: Einkommensteuer|

E-Rezept: Wie Krankheitskosten ab 2025 nachzuweisen sind

Nach dem bisher nicht geänderten § 64 Abs. 1 EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zu erbringen. Aber! Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 funktioniert dieser Nachweis wegen der Einführung des E-Rezepts nicht mehr, weil die Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel mithilfe eines

6. Dezember 2024|Categories: Einkommensteuer|
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