
In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof über die Zulässigkeit eines Investitionsabzugsbetrags entschieden. Streitpunkt war die Frage, welcher „Gewinnbegriff“ bei der Anwendung der Gewinngrenze von 200.000 € heranzuziehen ist.
Praxis-Beispiel:
Die Kläger argumentierten, dass ausschließlich der steuerliche Bilanzgewinn maßgebend sei, während das Finanzamt die Auffassung vertrat, dass auch außerbilanzielle Korrekturen, wie die Hinzurechnung der gezahlten Gewerbesteuer, einzubeziehen sind.
Der BFH hat entschieden, dass unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG der steuerliche Gewinn im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG zu verstehen ist. Das bedeutet, dass auch außerbilanzielle Korrekturen, einschließlich der Hinzurechnung der Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG, bei der Prüfung der Gewinngrenze berücksichtigt werden müssen. Laut BFH wird diese Auslegung durch die Systematik und den Zweck der Vorschrift gestützt, die darauf abzielt, eine einheitliche und gerechte Anwendung der Förderung für kleine und mittlere Unternehmen sicherzustellen.
Der BFH hat also die Revision der Kläger zurückgewiesen, weil der steuerliche Gewinn des Unternehmens (einschließlich der genannten Hinzurechnungen) die Grenze von 200.000 € überschritten hat, sodass der Investitionsabzugsbetrag zu Recht versagt wurde.
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass das Finanzamt die Anzahl der Familienheimfahrten bei einer doppelter Haushaltsführung ausnahmsweise schätzen darf. Im Streitfall wurden Familienheimfahrten entgegen den zuvor gemachten Angaben mit einer Mitfahrgelegenheiten durchgeführt und bar bezahlt, weshalb die Nachweise nicht vorlagen. Praxis-Beispiel: Der Kläger hat bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht, dass er im Rahmen
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat die Rückforderung von Kindergeld in Fällen abgelehnt, in denen nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig Familienleistungen zu zahlen hat. Der Anspruch auf Familienleistungen ist nicht nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen hat. Das gilt
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn der Unternehmer die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Aus diesem Grund ist die Abgrenzung der Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, zu anderen Leistungen besonders wichtig. Konsequenz ist, dass der leistende Unternehmer Nettorechnungen ausstellen muss und in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hinweisen muss. Der
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung nicht zu aktivieren ist, solange das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist. Praxis-Beispiel: Die Klägerin hatte einer GmbH Grundstücke vermietet, auf denen sich im Eigentum der Mieterin befindliche Infrastruktur befand. Aus dem Rahmenmietvertrag ergab sich unter bestimmten Umständen die Verpflichtung der GmbH, diese Infrastruktur bei

