
Nach dem bisher nicht geänderten § 64 Abs. 1 EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zu erbringen.
Aber! Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 funktioniert dieser Nachweis wegen der Einführung des E-Rezepts nicht mehr, weil die Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel mithilfe eines E-Rezepts übermittelt wird. Der Nachweis ist laut BMF im Falle eines eingelösten E-Rezepts ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wie folgt zu erbringen:
- durch den Kassenbeleg der Apotheke bzw.
- durch die Rechnung der Online-Apotheke oder
- bei Versicherten mit einer privaten Krankenversicherung alternativ durch den Kostenbeleg der Apotheke
Der Kassenbeleg (alternativ: die Rechnung der Online-Apotheke) muss folgende Angaben enthalten:
- Name der steuerpflichtigen Person
- die Art der Leistung (zum Beispiel Name des Arzneimittels)
- den Betrag bzw. Zuzahlungsbetrag
- Art des Rezeptes
Hinweis: Für den Veranlagungszeitraum 2024 wird es laut BMF nicht beanstandet, wenn der Name der steuerpflichtigen Person nicht auf dem Kassenbeleg vermerkt ist. Das heißt ab 2025 muss der Name der steuerpflichtigen Person auf dem Kassenbeleg vermerkt sein.
Wann Schwarzarbeit vorliegt, ist im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz definiert. Danach leistet jemand Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei bestimmte Pflichten nach dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht sowie nach der Gewerbe- und Handwerksordnung nicht erfüllt. Nach dem SchwarzArbG liegt keine Schwarzarbeit vor, wenn die Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit
Das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind kann für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen. Gleichwohl kann aber auch während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen Kindergeld-Tatbestand erfüllt, der im Gesetz genannt ist, z. B. wenn das Kind während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht
Jeder, der ein Fahrtenbuch führt, weiß wie schnell Fehler unterlaufen können. Bei kleinen Fehlern muss das Finanzamt großzügig sein, d.h., das Fahrtenbuch ist auch bei geringfügigen Mängeln anzuerkennen. Außerdem darf die Finanzverwaltung nur etwas verlangen, was tatsächlich möglich ist. Fährt ein Unternehmer z B. nicht zu dem Punkt zurück, an dem er die berufliche Strecke verlassen hat, kann der Umweg nur kilometermäßig,
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Hinweis: Dauerfristverlängerungen müssen jährlich erneuert werden. Für den Monat April 2025: Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin Umsatzsteuer-Voranmeldung monatliche Abgabe Abgabe mit Dauerfristverlängerung 12.05.2025 10.06.2025 Zusammenfassende