
Der BFH hat entschieden, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung im Handel mit gebrauchten Autos nicht gerechtfertigt ist, wenn der Steuerpflichtige nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seine Geschäftspartner zu untersuchen.
Praxis-Beispiel:
Der Steuerpflichtige, der mit gebrauchten Fahrzeugen handelt, hatte in seiner Steuererklärung für das Jahr 2014 ausschließlich die Differenzbesteuerung angewendet. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt stellte sich jedoch heraus, dass er in mehreren Fällen Fahrzeuge von sogenannten "Privatverkäufern" gekauft hatte, die nicht die letzten eingetragenen Halter waren. Dies hätte der Steuerpflichtige erkennen und weiter untersuchen müssen.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zuvor entschieden, dass der Steuerpflichtige nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung erfüllt waren. Der Berufung auf Gutgläubigkeit wurde nicht stattgegeben, da der Steuerpflichtige nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um zu verhindern, dass er in eine Steuerhinterziehung verwickelt wird. Der BFH bestätigte dieses Urteil und wies die Revision des Steuerpflichtigen zurück.
Zusammenfassend betont der BFH, dass der Steuerpflichtige dafür verantwortlich ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung eingehalten wurden. Gutgläubigkeit kann nur dann Schutz bieten, wenn alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden, um Steuerhinterziehung zu verhindern.
Mit der pauschalen Zurückweisung eines Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 BewG - unter Hinweis auf einen später erzielten höheren Kaufpreis - verletzt des Finanzgerichts seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO). Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts: Weist der Steuerpflichtige bei der
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Frühstücksleistungen, der Zugang zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen an Hotelgäste nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Grundlage: Der BFH hatte am 10.1.2024 den EuGH angerufen, um zu klären, ob und welche zusätzlichen Hotelleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Bei den nunmehr vorliegenden BFH-Urteilern handelt sich hier um Nachfolgeentscheidungen zu dem Urteil des EuGH vom
Zum 1.1.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze 2027 für Minijobs. Arbeitgeber sowie Minijobber müssen wissen, was ab 2027 zu beachten ist. Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen. Die Verdienstgrenze im Minijob wird 2027 bei 633 € monatlich liegen. Damit erhöht sich die jährliche Verdienstgrenze auf 7.596
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine


