Der BFH hat die Beschwerde einer Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurückgewiesen. Nach der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH gilt der Anscheinsbeweis lediglich dafür, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird. Der Anscheinsbeweis gilt dagegen weder dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus Fuhrpark privat zur Verfügung steht,noch dafür, dass er einen solchen auch privat nutzen darf.
Nach dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 14.07.2025 (veröffentlicht am 18.07.2025) wird die Körperschaftsteuer in Schritten abgesenkt. Danach beträgt die Körperschaftsteuer 15% (wie bisher) für Veranlagungszeiträume bis 2027, 14% für den Veranlagungszeitraum 2028, 13 % für den Veranlagungszeitraum 2029, 12 % für den Veranlagungszeitraum 2030, 11 % für

