Nachdem der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ am 11.7.2025 zugestimmt hat, tritt das Gesetz und damit auch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) in Kraft. In der Regel werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gleichmäßig verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzung
Unabhängig vom Betriebsausgabenabzug ist zu klären, ob ein Geschenk beim Empfänger zu einkommensteuerbaren bzw. einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führt. Nur wenn dies der Fall ist, kann der Schenker die Zuwendungen pauschal versteuern. Geschenke an Personen, die nicht in Deutschland steuerpflichtig sind, dürfen daher nicht pauschal versteuert werden. Hierbei sind folgende Grundsätze zu beachten: Empfänger des Geschenks ist ein Unternehmer, der das
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden in der Regel gleichmäßig verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzung abgeschrieben (= lineare Abschreibung). Nunmehr soll die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erneut eingeführt werden. Damit ergibt sich die Situation, dass die degressive Abschreibung (= degressive Buchwertabschreibung) steuerlich für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Werden Forderungen bestritten, kann eine vollständige Wertberichtigung gerechtfertigt sein, selbst wenn bei dem Kunden formell kein Insolvenzverfahren vorliegt. Praxis-Beispiel: Die Klägerin hatte strittige Forderungen gegenüber einem Kunden vollständig in ihrer Steuerbilanz abgeschrieben. Der Streitpunkt war, ob die Forderungen finanziell gesichert waren und damit als Aktivposten in der Bilanz hätten ausgewiesen werden müssen oder ob sie aufgrund des
Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die sich steuerlich unterschiedliche auswirken. Ob der Nutzungsvorteil als Arbeitslohn, Miete oder als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen ist, sollte unbedingt vorab geklärt werden. Private Pkw-Nutzung: Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen
Prämien für Versicherungen, mit denen betriebliche Risiken abgedeckt werden, gehören zu den Betriebsausgaben. Sichern Versicherungen gleichzeitig betriebliche und private Risiken ab, müssen die Versicherungsprämien aufgeteilt werden. Soweit es sich um eine private Versicherung handelt bzw. um die Prämie, die auf das private Risiko entfällt, handelt es sich um Privatentnahmen. Praxis-Beispiel: Ein Unternehmer hat eine betriebliche Rechtschutzversicherung
Betriebseinnahmen sind grundsätzlich mit Erlangen der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Geld bzw. den Geldeswert zugeflossen. Betriebsausgaben gelten hingegen als abgeflossen mit ihrer Leistung. Worauf es bei den unterschiedlichen Zahlungsarten ankommt, zeigt die nachfolgende Übersicht: Art der Zahlung Abfluss/Zufluss Barzahlung Zeitpunkt der Zahlung (Nachweis durch quittierte Rechnung, Quittung oder durch
Lässt der Unternehmer gemietete Räume auf seine Kosten renovieren bzw. an seine betrieblichen Erfordernisse anpassen, kann er die Aufwendungen entweder sofort zu 100% oder verteilt über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Es gibt insgesamt 5 verschiedene Varianten: 1. Variante: Der Mieter kann den Aufwand vereinbarungsgemäß mit der Miete verrechnen Es handelt sich um Mietvorauszahlungen, die der Unternehmer auf den Anrechnungszeitraum verteilen kann (die
Ein Augenarzt, der seine Patienten medizinisch betreut und versorgt, ist freiberuflich tätig. Das Anpassen von Kontaktlinsen nach einer augenärztlichen Untersuchung, gehört (noch) zur freiberuflichen Tätigkeit. Er ist freiberuflich tätig, solange sich die Tätigkeit des Arztes auf die medizinische Versorgung beschränkt. Anders sieht es aus, wenn der Augenarzt selbst Kontaktlinsen, Arzneien und Hilfsmitteln entgeltlich an Patienten abgibt. Es liegt insoweit eine
Ein Mitunternehmer, der als Zahnarzt zugelassen ist, übt bei einem Zusammenschluss von Berufsträgern seinen freien Beruf selbst aus, wenn er vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt, aber dennoch zumindest noch geringfügige zahnärztliche Tätigkeiten ausübt. Praxis-Beispiel: Eine Partnerschaftsgesellschaft betreibt eine Zahnarztpraxis. Einem ihrer Seniorpartner