
Die 1%-Regelung ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (= reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) anzusetzen. Dies gilt jedoch nur bei Anschaffungen
- bis zum 31.12.2023, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 € beträgt,
- ab dem 1.1.2024, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70.000 € beträgt und
- geplant für Anschaffungen ab dem 1.7.2025, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 100.000 € beträgt.
In den vorgenannten Fällen sind bei der Fahrtenbuchregelung die anteiligen Kosten anzusetzen, wobei die Abschreibung, die Miete oder die Leasingraten nur mit einem Viertel anzusetzen sind. Dies gilt entsprechend auch bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer.
Zusätzlich soll für Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen ohne CO2-Emissionen ab dem 1.7.2025 bis Ende 2028 anstelle der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die wie folgt gestaffelt sein soll:
- im Jahr der Anschaffung (also im ersten Jahr) 75%
- im zweiten Jahr 10%
- im dritten Jahr 5%
- im vierten Jahr 5%
- im fünften Jahr 3% und
- im sechsten Jahr 2%.
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass das Finanzamt die Anzahl der Familienheimfahrten bei einer doppelter Haushaltsführung ausnahmsweise schätzen darf. Im Streitfall wurden Familienheimfahrten entgegen den zuvor gemachten Angaben mit einer Mitfahrgelegenheiten durchgeführt und bar bezahlt, weshalb die Nachweise nicht vorlagen. Praxis-Beispiel: Der Kläger hat bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht, dass er im Rahmen
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat die Rückforderung von Kindergeld in Fällen abgelehnt, in denen nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig Familienleistungen zu zahlen hat. Der Anspruch auf Familienleistungen ist nicht nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen hat. Das gilt
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn der Unternehmer die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Aus diesem Grund ist die Abgrenzung der Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, zu anderen Leistungen besonders wichtig. Konsequenz ist, dass der leistende Unternehmer Nettorechnungen ausstellen muss und in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hinweisen muss. Der
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung nicht zu aktivieren ist, solange das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist. Praxis-Beispiel: Die Klägerin hatte einer GmbH Grundstücke vermietet, auf denen sich im Eigentum der Mieterin befindliche Infrastruktur befand. Aus dem Rahmenmietvertrag ergab sich unter bestimmten Umständen die Verpflichtung der GmbH, diese Infrastruktur bei

