Der BFH hat entschieden, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung im Handel mit gebrauchten Autos nicht gerechtfertigt ist, wenn der Steuerpflichtige nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seine Geschäftspartner zu untersuchen. 

Praxis-Beispiel:
Der Steuerpflichtige, der mit gebrauchten Fahrzeugen handelt, hatte in seiner Steuererklärung für das Jahr 2014 ausschließlich die Differenzbesteuerung angewendet. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt stellte sich jedoch heraus, dass er in mehreren Fällen Fahrzeuge von sogenannten "Privatverkäufern" gekauft hatte, die nicht die letzten eingetragenen Halter waren. Dies hätte der Steuerpflichtige erkennen und weiter untersuchen müssen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zuvor entschieden, dass der Steuerpflichtige nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung erfüllt waren. Der Berufung auf Gutgläubigkeit wurde nicht stattgegeben, da der Steuerpflichtige nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um zu verhindern, dass er in eine Steuerhinterziehung verwickelt wird. Der BFH bestätigte dieses Urteil und wies die Revision des Steuerpflichtigen zurück. 

Zusammenfassend betont der BFH, dass der Steuerpflichtige dafür verantwortlich ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung eingehalten wurden. Gutgläubigkeit kann nur dann Schutz bieten, wenn alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden, um Steuerhinterziehung zu verhindern.

Categories: Umsatzsteuer

ähnliche Beiträge

  • 2. Oktober 2025Sonstiges

    Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat September 2025: Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin Umsatzsteuer-Voranmeldung monatliche Abgabe Abgabe mit Dauerfristverlängerung 10.10.2025 10.11.2025 Zusammenfassende Meldung 27.10.2025 Sozialversicherung 26.09.2025 Lohnsteuer-Anmeldung 10.10.2025 Für den

  • Für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen oder in der Nacht erhalten auch Minijobber häufig Zuschläge zusätzlich zum regulären Verdienst. Diese sogenannten SFN-Zuschläge (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge) sind eine Zusatzvergütung, sodass sich die Frage stellt, ob diese Zuschläge dann weitergezahlt werden müssen, wenn der Minijobber wegen Krankheit ausfällt oder wegen eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft

  • 2. Oktober 2025Gewinnermittlung

    Bei Personengesellschaften können Investitionsabzugsbeträge sowohl vom gemeinschaftlichen Gewinn als auch vom Sonderbetriebsgewinn eines Mitunternehmers abgezogen werden. Die bis 2020 geltende Regelung, wonach eine begünstigte Investition, auf die der Investitionsabzugsbetrag übertragen werden kann, auch dann vorliegt, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition innerhalb des

  • 2. Oktober 2025Umsatzsteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind ärztliche Tätigkeiten dann umsatzsteuerfrei, wenn diese Tätigkeiten der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Patienten dienen und die Behandlung - soweit möglich - dazu dient, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu heilen. Wenn aber bei ärztlichen Leistungen der Schutz der Gesundheit nicht das Hauptziel ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung auf diese Leistung nicht angewendet werden. Deshalb sind