Der Investitions-Booster der Bundesregierung ist verabschiedet. Es ergeben sich für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen folgende Änderungen: Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die
Das BMF hat zu der Frage, ob eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, die auf Nebengebäuden montiert sind, wie folgt Stellung genommen: Nach § 35a Absatz 3 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20%, höchstens um 1.200 €. Die Handwerkerleistung muss in
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die vom Steuerpflichtigen vorgeschlagene kürzere Restnutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes ausreichend nachgewiesen wurde und für die Berechnung der Abschreibungen (AfA) herangezogen werden darf. Der wesentliche Streitpunkt war, ob das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten, das eine Restnutzungsdauer von 23 Jahren festlegte, die Anforderungen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erfüllte. Praxis-Beispiel: Der
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2019 über mehrere Verfassungsbeschwerden entschieden, bei denen es darum ging, ob es gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt, wenn Aufwendungen für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Das BVerfG hat entschieden, dass die derzeit bestehenden Regelungen verfassungsgemäß sind. Es verstößt also nicht gegen das
Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Praxis-Beispiel: Ein Vater hatte im Jahr 2014 ein Grundstück für 143.950 € erworben und teilweise fremdfinanziert. Im Jahr 2019 übertrug er das Grundstück auf seine Tochter. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Grundstück
Aufwendungen für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn die Betätigung organisatorisch, zeitlich und räumlich getrennt von einer Kindertagesstätte, einem Schulhort oder einer ähnlichen Einrichtung stattfindet und dabei nicht die altersbedingt erforderliche Betreuung des Kindes, sondern die Aktivität im Vordergrund steht. Praxis-Beispiel: Der Vater zweier Kinder machte für das jüngere Kind eine
Kosten, die ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst. Die Übernahme von Kosten (wie z. B. Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten) durch den Arbeitgeber führen daher zu einem eigenständigen geldwerten Vorteil. Praxis-Beispiel: Der Kläger versteuerte die private Nutzung eines Pkw, der ihm vom
Jeder, der ein Fahrtenbuch führt, weiß wie schnell Fehler unterlaufen können. Bei kleinen Fehlern muss das Finanzamt großzügig sein, d.h., das Fahrtenbuch ist auch bei geringfügigen Mängeln anzuerkennen. Außerdem darf die Finanzverwaltung nur etwas verlangen, was tatsächlich möglich ist. Fährt ein Unternehmer z B. nicht zu dem Punkt zurück, an dem er die berufliche Strecke verlassen hat, kann der Umweg nur kilometermäßig,
Das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind kann für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen. Gleichwohl kann aber auch während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen Kindergeld-Tatbestand erfüllt, der im Gesetz genannt ist, z. B. wenn das Kind während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht
Wann Schwarzarbeit vorliegt, ist im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz definiert. Danach leistet jemand Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei bestimmte Pflichten nach dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht sowie nach der Gewerbe- und Handwerksordnung nicht erfüllt. Nach dem SchwarzArbG liegt keine Schwarzarbeit vor, wenn die Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit