
Der BFH hatte mit Urteil vom 16.9.2024 (Az. III R 28/22) entschieden, dass das Finanzamt nicht berechtigt war, Schätzungen für die Entnahme von Non-Food-Artikeln durch einen Supermarktinhaber vorzunehmen. Der Supermarktinhaber hatte die von der Finanzverwaltung festgelegten Pauschalbeträge für Entnahmen, die vom BMF offiziell veröffentlicht wurden, zugrunde gelegt. Diese Pauschalbeträge sollten die administrativen Lasten verringern, weshalb der Steuerpflichtige keine detaillierten Aufzeichnungen über die Entnahmen geführt hat. Der Steuerpflichtige habe daher zu Recht die vom BMF angebotene administrative Erleichterung in Anspruch genommen. Die bisherige BMF-Regelung umfasst auch die Entnahme von Non-Food-Artikeln, solange diese Artikel zum üblichen Sortiment der betreffenden Branche gehörten. Daher war das Finanzamt nicht berechtigt, zusätzliche Schätzungen für die Entnahme von Non-Food-Artikeln vorzunehmen.
Das ändert sich nunmehr ab dem 1.1.2025 durch das BMF-Schreiben vom 21.1.2025, in dem die Pauschbeträge 2025 für unentgeltliche Wertabgaben veröffentlicht wurden. Hier wird nunmehr festgelegt, dass die „pauschalen Werte im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment für Nahrungsmittel und Getränke“ berücksichtigen. Unentgeltliche Wertabgaben, die weder Nahrungsmittel noch Getränke (z. B. Tabakwaren, Kleidung, Elektrogeräte, Sonderposten) sind, müssen einzeln aufgezeichnet werden.
Fazit: Inhaber von Lebensmittelgeschäften bzw. Supermärkten müssen ab 2025 unentgeltliche Wertabgaben, die weder Nahrungsmittel noch Getränke sind, einzeln aufzeichnen, wenn sie Zuschätzungen durch das Finanzamt vermeiden wollen.
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass das Finanzamt die Anzahl der Familienheimfahrten bei einer doppelter Haushaltsführung ausnahmsweise schätzen darf. Im Streitfall wurden Familienheimfahrten entgegen den zuvor gemachten Angaben mit einer Mitfahrgelegenheiten durchgeführt und bar bezahlt, weshalb die Nachweise nicht vorlagen. Praxis-Beispiel: Der Kläger hat bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht, dass er im Rahmen
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat die Rückforderung von Kindergeld in Fällen abgelehnt, in denen nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig Familienleistungen zu zahlen hat. Der Anspruch auf Familienleistungen ist nicht nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen hat. Das gilt
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn der Unternehmer die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Aus diesem Grund ist die Abgrenzung der Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, zu anderen Leistungen besonders wichtig. Konsequenz ist, dass der leistende Unternehmer Nettorechnungen ausstellen muss und in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hinweisen muss. Der
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung nicht zu aktivieren ist, solange das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist. Praxis-Beispiel: Die Klägerin hatte einer GmbH Grundstücke vermietet, auf denen sich im Eigentum der Mieterin befindliche Infrastruktur befand. Aus dem Rahmenmietvertrag ergab sich unter bestimmten Umständen die Verpflichtung der GmbH, diese Infrastruktur bei

